Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung von TimeTrackerEasy3
Version 1.0 Stand: August 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung des Software-as-a-Service-Produkts «TimeTrackerEasy3» von Khan Digital Solutions, Saatlenzelg 25, 8050 Zürich, Schweiz, UID CHE-465.769.042, nachfolgend «Khan Digital Solutions» oder «KDS».
TimeTrackerEasy3 wird ausschliesslich Geschäftskunden angeboten.
Als Kunde gilt die natürliche oder juristische Person bzw. Personengesellschaft, die mit Khan Digital Solutions einen Vertrag über die Nutzung von TimeTrackerEasy3 abschliesst.
Diese AGB bilden zusammen mit der jeweiligen Offerte, Bestellung, Nutzungsvereinbarung, der Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung und allfälligen individuellen schriftlichen Vereinbarungen die vertragliche Grundlage.
Bei Widersprüchen gehen individuell schriftlich vereinbarte Bestimmungen diesen AGB vor.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag über TimeTrackerEasy3 kann insbesondere zustande kommen durch:
- Unterzeichnung einer Nutzungsvereinbarung
- schriftliche Annahme einer Offerte
- eindeutige Bestätigung per E-Mail
- oder durch Beginn der Nutzung von TimeTrackerEasy3, sofern der Kunde
vorab ausdrücklich auf die Vertragsunterlagen hingewiesen wurde und diese einsehen konnte.
Bei Vertragsabschluss werden insbesondere die jeweils geltende Version und der Stand der AGB sowie des AVV dokumentiert.
Die Datenschutzerklärung dient der Information über die Bearbeitung von Personendaten und stellt keine Einwilligung in Datenbearbeitungen dar.
3. Vertragsgegenstand
Khan Digital Solutions stellt dem Kunden TimeTrackerEasy3 während der Vertragsdauer über das Internet zur Nutzung zur Verfügung.
TimeTrackerEasy3 dient insbesondere der:
- Arbeitszeiterfassung
- Erfassung von Arbeitsbeginn und Arbeitsende
- Erfassung von Tätigkeiten
- Unterscheidung von Arbeit, Reisezeit und Werkstattzeit
- Erfassung und Auswertung von Pausen bzw. Unterbrechungen
- Verwaltung von Sollzeiten und Zeitsalden
- Verwaltung von Ferien
- Verwaltung von Absenzen
- Unterstützung bei bestimmten arbeitszeitbezogenen Regeln und
Warnhinweisen;
- Verwaltung von Kunden und Aufträgen
- Zuordnung von Arbeitszeiten zu Aufträgen
- Erstellung von Arbeitszeit- und Auftragsrapporten
- Erstellung der im Produkt vorgesehenen PDF-, CSV- und XLSX-Auswertungen
- optionalen Erstellung von Einstempelfotos.
Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach der jeweils bereitgestellten Version von TimeTrackerEasy3 und allfälligen individuellen Vereinbarungen.
4. Keine Lohnbuchhaltung und keine Rechtsberatung
TimeTrackerEasy3 ist keine Lohnbuchhaltungssoftware.
Khan Digital Solutions übernimmt insbesondere keine:
- Lohnabrechnung
- Quellensteuerabrechnung
- Sozialversicherungsabrechnung
- Auszahlung von Löhnen
- Rechtsberatung
- Steuerberatung
- Treuhandberatung
- arbeitsrechtliche Einzelfallberatung.
TimeTrackerEasy3 kann Berechnungen, Hinweise und Warnungen zu Arbeitszeit, Ferien, Ruhezeiten, Nachtarbeit, Reisezeit oder vergleichbaren Themen bereitstellen.
Solche Funktionen stellen technische Hilfsmittel dar.
Khan Digital Solutions gewährleistet nicht, dass durch die Nutzung der Software sämtliche gesetzlichen, arbeitsvertraglichen, betrieblichen oder gesamtarbeitsvertraglichen Anforderungen automatisch erfüllt werden.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, welche gesetzlichen, vertraglichen und gesamtarbeitsvertraglichen Vorschriften auf seinen Betrieb und seine Mitarbeitenden anwendbar sind.
5. GAV und arbeitsrechtliche Regeln
TimeTrackerEasy3 wurde insbesondere für die Arbeitszeiterfassung in Betrieben wie Malerbetrieben entwickelt und kann bestimmte für den jeweiligen Einsatz relevante Arbeitszeitregeln berücksichtigen.
Die Software ersetzt jedoch keine eigenständige Prüfung des jeweils anwendbaren Gesamtarbeitsvertrags.
Der Kunde ist verantwortlich für:
- die Auswahl der für seinen Betrieb richtigen Einstellungen
- die Kontrolle der Berechnungen
- die Prüfung von Arbeits- und Ruhezeiten
- die Einhaltung von Ferienansprüchen
- die Einhaltung allfälliger Nachtarbeitsbestimmungen
- die Einhaltung von Gesamtarbeitsverträgen
- die Einhaltung weiterer Arbeitgeberpflichten.
6. Weiterentwicklung von TimeTrackerEasy3
TimeTrackerEasy3 wird laufend weiterentwickelt.
Khan Digital Solutions ist berechtigt, insbesondere:
- Funktionen zu verbessern
- Benutzeroberflächen anzupassen
- technische Abläufe zu ändern
- Sicherheitsmassnahmen zu verbessern
- Komponenten auszutauschen
- Datenstrukturen technisch weiterzuentwickeln
- zusätzliche Funktionen einzuführen
- bestehende Nebenfunktionen anzupassen
- Funktionen durch technisch gleichwertige Lösungen zu ersetzen
- neue Module oder Zusatzleistungen anzubieten.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Benutzeroberfläche, technische Umsetzung oder sämtliche Nebenfunktionen dauerhaft unverändert bleiben.
Der wesentliche Vertragszweck von TimeTrackerEasy3 soll dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
Zusätzliche neue Leistungen oder Module können separat kostenpflichtig angeboten werden.
7. Nutzungsrecht
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Recht zur vertragsgemässen Nutzung von TimeTrackerEasy3.
Der Kunde erhält insbesondere kein Eigentum am Quellcode.
Nicht gestattet sind, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht:
- Weiterverkauf der Software
- Unterlizenzierung
- unbefugte Weitergabe von Benutzerzugängen
- Umgehung technischer Sicherheitsmechanismen
- missbräuchliche automatisierte Zugriffe
- Nutzung ausserhalb des vereinbarten Unternehmensbereichs.
8. Benutzerkonten und Zugänge
Der Kunde ist für die korrekte Verwaltung der Benutzer seines Betriebs verantwortlich.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass:
- Zugangsdaten geheim gehalten werden
- Benutzerkonten nur berechtigten Personen zur Verfügung stehen
- ausgeschiedene Mitarbeitende rechtzeitig deaktiviert werden
- Rollen und Berechtigungen korrekt vergeben werden
- Passwörter nicht an Dritte weitergegeben werden.
Für Schäden infolge unsicherer oder unzulässiger Verwendung von Zugangsdaten durch den Kunden oder dessen Benutzer haftet Khan Digital Solutions nur im gesetzlich zwingenden Umfang.
9. Preise
Sofern nicht in einer individuellen Offerte anders vereinbart, gelten folgende Standardpreise:
Jahreslizenz: CHF 335 pro Standort und Vertragsjahr.
Benutzer: CHF 4 pro Benutzer und angefangenem Kalendermonat.
Erstinstallation: CHF 400 einmalig.
Schulung: CHF 250 einmalig.
Zusätzliche Dienstleistungen: CHF 200 pro Stunde.
Installation und Erstschulung sind bei einem neuen Kunden grundsätzlich Bestandteil des Onboardings und kostenpflichtig.
Khan Digital Solutions kann Preise oder Leistungsumfang im Rahmen einer individuellen Offerte reduzieren, erhöhen, erlassen oder anderweitig vereinbaren.
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken.
Solange Khan Digital Solutions nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Wird Khan Digital Solutions künftig mehrwertsteuerpflichtig, kann die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer zusätzlich erhoben werden.
10. Benutzerabrechnung
Die Benutzergebühr beträgt grundsätzlich CHF 4 pro Benutzer und angefangenem Kalendermonat.
Beginnt ein Benutzer beispielsweise am 10. Februar, wird der gesamte Monat Februar verrechnet.
Eine taggenaue oder anteilige Monatsabrechnung erfolgt nicht.
Die tatsächlich angefallenen Benutzermonate werden grundsätzlich am Ende des jeweiligen Vertragsjahres abgerechnet.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter wird während sechs Kalendermonaten geführt.
Abrechnung:
6 × CHF 4 = CHF 24.
Tritt ein Mitarbeiter während eines Monats aus, gilt auch der Austrittsmonat als abrechenbarer Monat.
Bei Beendigung des gesamten Kundenvertrags vor dem ordentlichen Ende werden die bis zum Vertragsende noch nicht abgerechneten Benutzermonate mit der Schlussabrechnung fällig.
Bereits geschuldete oder bezahlte Jahreslizenzgebühren werden durch einen unterjährigen Benutzerabgang grundsätzlich nicht rückwirkend reduziert.
11. Rechnungsstellung und Zahlungsfrist beim Erstvertrag
Beim erstmaligen Vertragsabschluss beträgt die Zahlungsfrist grundsätzlich 20 Tage ab Rechnungsdatum, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die Jahreslizenz wird im Voraus verrechnet.
Installation und Schulung können zusammen mit der ersten Rechnung oder gemäss Offerte verrechnet werden.
12. Vertragsdauer
Der Vertrag wird grundsätzlich für eine feste Vertragsdauer von zwölf Monaten abgeschlossen.
Die jeweilige Vertragsperiode beginnt am individuell vereinbarten Datum.
13. Automatische Vertragsverlängerung
Sofern der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate.
Eine ordentliche Kündigung muss Khan Digital Solutions spätestens 30 Tage vor Ende der laufenden Vertragsperiode zugehen.
Die Rechnung für die nächste Vertragsperiode wird grundsätzlich mindestens 30 Tage vor Beginn der neuen Vertragsperiode zugestellt.
Die Verlängerungsrechnung ist spätestens vor Beginn der neuen Vertragsperiode zu bezahlen.
Eine fehlende Zahlung stellt für sich allein keine ordentliche Kündigung des Vertrags dar.
Wenn keine rechtzeitige Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag auch dann, wenn die Verlängerungsrechnung noch nicht bezahlt wurde.
14. Zahlungsverzug und Sperrung
Bei nicht fristgerechter Zahlung kann Khan Digital Solutions den Kunden mahnen.
Khan Digital Solutions ist berechtigt, nach Eintritt des Zahlungsverzugs den Zugriff auf TimeTrackerEasy3 ganz oder teilweise zu sperren.
Insbesondere kann der Zugang mit Beginn einer neuen Vertragsperiode gesperrt werden, wenn die geschuldete Verlängerungsrechnung nicht bezahlt wurde.
Die Sperrung hebt die bestehenden Zahlungspflichten nicht auf.
Khan Digital Solutions kann auf fälligen Forderungen den gesetzlichen Verzugszins verlangen.
Nach einer zahlungsbedingten Sperrung kann für die Wiederfreischaltung eine Entsperrgebühr von CHF 100 pro Sperrfall erhoben werden.
Weitergehender ausserordentlicher Aufwand, der über die normale Wiederfreischaltung hinausgeht, kann nach vorgängiger Information oder Vereinbarung nach Aufwand verrechnet werden.
15. Preisänderungen
Khan Digital Solutions kann Preise für zukünftige Vertragsperioden anpassen.
Preisänderungen gelten nicht rückwirkend für bereits vollständig bezahlte Vertragsperioden.
Preisänderungen werden dem Kunden vor der nächsten Vertragsperiode in geeigneter Form bekanntgegeben.
Hat eine Preisänderung eine wesentliche wirtschaftliche Verschlechterung für den Kunden zur Folge, bleiben zwingende gesetzliche Rechte des Kunden vorbehalten.
16. Installation und Schulung
Die Erstinstallation und Erstschulung dienen insbesondere der Einrichtung und Einführung von TimeTrackerEasy3.
Die Schulung erfolgt grundsätzlich online.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die von ihm benannten Personen ausreichend mit dem System vertraut zu machen.
Zusätzliche Schulungen und Beratungen sind nicht Bestandteil der normalen SaaS-Gebühr und können separat verrechnet werden.
17. Support
Der reguläre Support erfolgt grundsätzlich online.
Im vereinbarten Abonnement enthalten ist eine angemessene Unterstützung bei technischen Fragen, die erforderlich ist, damit die vertraglich bereitgestellte Anwendung bestimmungsgemäss genutzt werden kann.
Nicht automatisch enthalten sind insbesondere:
- individuelle Beratung
- zusätzliche Schulungen
- umfangreiche Datenaufbereitung
- kundenspezifische Sonderauswertungen
- kundenspezifische Entwicklung
- individuelle Prozessberatung
- Datenmigrationen
- Sonderkonfigurationen
- sonstige zusätzliche Dienstleistungen.
Solche Leistungen können nach Aufwand zum geltenden Stundensatz verrechnet werden.
Es besteht ohne separate schriftliche Vereinbarung kein Anspruch auf 24/7-Support oder bestimmte garantierte Reaktionszeiten.
18. Screen-Sharing und Supportzugriff
Support kann insbesondere mittels Screen-Sharing durchgeführt werden.
Beim Screen-Sharing steuert grundsätzlich der Kunde bzw. der Benutzer seinen eigenen Bildschirm und entscheidet, welche Informationen sichtbar gemacht werden.
Khan Digital Solutions greift nicht routinemässig auf inhaltliche Mitarbeiterdaten eines Kunden zu.
Soweit ein technischer Zugriff auf Kundendaten für Betrieb, Sicherheit, Fehlerbehebung oder einen ausdrücklich angeforderten Support erforderlich ist, erfolgt dieser nur im erforderlichen Umfang und entsprechend den datenschutzrechtlichen Verpflichtungen.
19. Verfügbarkeit
Khan Digital Solutions bemüht sich um eine zuverlässige und sichere Bereitstellung von TimeTrackerEasy3.
Eine ununterbrochene oder hundertprozentige Verfügbarkeit wird jedoch nicht zugesichert, sofern nicht schriftlich eine separate Service-Level-Vereinbarung abgeschlossen wurde.
Unterbrechungen können insbesondere entstehen durch:
- Wartungsarbeiten
- Sicherheitsupdates
- Softwareupdates
- technische Störungen
- Internet- oder Netzwerkprobleme
- Ausfälle von Rechenzentren oder Hostinganbietern
- Fehler externer Dienste
- höhere Gewalt
- notwendige Sicherheitsmassnahmen.
Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass die Beeinträchtigung möglichst gering bleibt.
20. Hosting
TimeTrackerEasy3 wird nach aktuellem Betriebsmodell auf Infrastruktur von Infomaniak in der Schweiz betrieben.
Khan Digital Solutions kann Hosting- und Infrastrukturpartner wechseln, sofern dabei ein angemessenes Datenschutzniveau und die vertraglichen Pflichten weiterhin eingehalten werden.
Änderungen an datenschutzrechtlich relevanten Unterauftragsbearbeitern werden gemäss der Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung behandelt.
21. Eigenverantwortliche Archivierung durch den Kunden
Der Kunde ist selbst für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verantwortlich.
Khan Digital Solutions empfiehlt und verlangt im Rahmen der Eigenverantwortung des Kunden, dass der Kunde seine für ihn relevanten Arbeitszeitdaten und sonstigen notwendigen Unterlagen regelmässig, grundsätzlich mindestens monatlich, über die verfügbaren Exportmöglichkeiten sichert und ausserhalb von TimeTrackerEasy3 ordnungsgemäss archiviert.
Insbesondere ersetzt TimeTrackerEasy3 kein eigenes gesetzeskonformes Archiv des Arbeitgebers.
Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass Arbeitszeitnachweise während der für ihn geltenden gesetzlichen oder vertraglichen Fristen verfügbar bleiben.
22. Datenverantwortung des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich für:
- die Rechtmässigkeit der von ihm eingegebenen Daten
- die Richtigkeit seiner Stammdaten
- die Richtigkeit der Mitarbeitereinstellungen
- die korrekte Erfassung von Eintritts- und Austrittsdaten
- die korrekte Konfiguration von Sollzeiten
- die rechtmässige Verwendung von Fotos
- die Information seiner Mitarbeitenden
- die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben
- die Verwendung von Freitextfeldern
- die gesetzeskonforme Aufbewahrung seiner Unterlagen.
23. Ferien und Absenzen
TimeTrackerEasy3 ermöglicht die Erfassung bestimmter Ferien- und Abwesenheitsinformationen.
Abwesenheitskategorien können beispielsweise Krankheit, Unfall oder Arztbesuch umfassen.
Mitarbeitende und Kunden sollen in Freitextfeldern keine Diagnosen, detaillierten medizinischen Befunde oder sonstige nicht erforderliche Gesundheitsinformationen eingeben.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, nur diejenigen Informationen zu erfassen, die für den jeweiligen betrieblichen Zweck erforderlich und zulässig sind.
24. Einstempelfotos
TimeTrackerEasy3 kann auf Wunsch des Kunden so konfiguriert werden, dass bei einer Einstempelung ein Foto aufgenommen werden muss.
Die Foto-Funktion ist als optionale Kontrollfunktion vorgesehen.
Sie dient insbesondere dazu, eine Stempelung der richtigen Person zuzuordnen und missbräuchliche Stempelungen durch andere Personen zu erschweren.
Die Foto-Funktion stellt keine biometrische Gesichtserkennung dar.
TimeTrackerEasy3 erstellt keine biometrischen Templates und führt keinen automatischen Gesichtsvergleich durch.
Einstempelfotos werden nach dem vorgesehenen System grundsätzlich 40 Tage aufbewahrt und anschliessend automatisiert gelöscht.
Der Arbeitnehmer kann technisch sein eigenes Einstempelfoto einsehen.
Berechtigte Manager können Fotos der Mitarbeitenden ihres eigenen Betriebs einsehen.
25. Verantwortung des Kunden bei Mitarbeiterfotos
Der Kunde entscheidet, ob die Foto-Funktion für seinen Betrieb eingesetzt werden soll.
Der Kunde ist verantwortlich dafür:
- vor Aktivierung die arbeitsrechtliche Zulässigkeit zu prüfen
- seine Mitarbeitenden transparent zu informieren
- Zweck und Umfang der Verarbeitung mitzuteilen
- allfällige Mitwirkungsrechte zu beachten
- soweit erforderlich eine gültige rechtliche Grundlage bzw.
Einwilligung sicherzustellen;
- die Verhältnismässigkeit des Einsatzes zu gewährleisten.
Khan Digital Solutions übernimmt keine Verantwortung dafür, ob der konkrete Einsatz der Foto-Funktion beim einzelnen Kunden arbeitsrechtlich zulässig ist.
26. Kein GPS-Tracking
TimeTrackerEasy3 verwendet nach aktuellem Funktionsumfang kein GPS-Tracking der Mitarbeitenden.
Es findet keine kontinuierliche Standortüberwachung statt.
Manuell eingegebene Angaben zu einem Arbeitsort oder Projektstandort stellen kein GPS-Tracking dar.
27. Pflichten bei Datenschutz und Mitarbeitenden
Der Kunde bleibt für die Bearbeitung der Daten seiner Mitarbeitenden grundsätzlich datenschutzrechtlich verantwortlich.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Mitarbeitenden in geeigneter Weise über die Nutzung von TimeTrackerEasy3 zu informieren.
Die Einzelheiten der Auftragsbearbeitung werden in der Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung geregelt.
28. Datenausgabe bei Vertragsende
Nach ordentlichem Vertragsende wird dem Kunden grundsätzlich während einer Übergangsfrist von 30 Tagen Gelegenheit gegeben, die ihm über die vorhandenen Exportfunktionen zugänglichen Daten zu sichern.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine benötigten Daten rechtzeitig zu exportieren und aufzubewahren.
Nach Ablauf der Übergangsfrist kann Khan Digital Solutions den Zugang dauerhaft sperren und die aktiven produktiven Kundendaten löschen, soweit keine gesetzliche Pflicht oder ein überwiegender berechtigter Grund zur weiteren Aufbewahrung besteht.
29. Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an TimeTrackerEasy3, insbesondere:
- Quellcode
- Softwarearchitektur
- Designs
- Benutzeroberflächen
- Konzepte
- Datenmodelle
- generische Funktionen
- Dokumentation
verbleiben bei Khan Digital Solutions bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
Dies gilt grundsätzlich auch für allgemeine Funktionen, die im Rahmen eines Kundenauftrags entwickelt werden, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
Die Bezahlung einer Entwicklungs- oder Beratungsleistung führt nicht automatisch zur Übertragung von Urheber- oder Eigentumsrechten am zugrunde liegenden Softwarecode.
30. Gewährleistung
Khan Digital Solutions bemüht sich, Fehler von TimeTrackerEasy3 in angemessenem Umfang zu beheben.
Eine Software kann jedoch nicht unter allen denkbaren Kombinationen von Geräten, Netzwerken, Browsern, Kundendaten und Drittsystemen vollständig fehlerfrei betrieben werden.
Der Kunde hat erkennbare Fehler möglichst nachvollziehbar zu melden.
31. Haftung
Die Haftung von Khan Digital Solutions richtet sich nach Schweizer Recht.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Khan Digital Solutions für vertragliche Schäden insgesamt auf den Betrag begrenzt, den der betroffene Kunde während der dem schädigenden Ereignis vorangegangenen zwölf Monate tatsächlich für TimeTrackerEasy3 bezahlt hat.
Soweit gesetzlich zulässig, ist insbesondere eine Haftung ausgeschlossen für:
- indirekte Schäden
- Folgeschäden
- entgangenen Gewinn
- entgangenen Umsatz
- nicht realisierte Einsparungen
- Betriebsunterbrechungen
- Reputationsschäden
- Schäden infolge fehlerhafter Kundendaten
- Schäden infolge falscher Konfiguration durch den Kunden
- Schäden infolge falscher Mitarbeiterangaben
- Schäden infolge nicht gesicherter Kundendaten
- Schäden aufgrund von Internet- oder Netzwerkproblemen
- Schäden aufgrund von Endgeräten des Kunden
- Ausfälle externer Anbieter
- Schäden infolge unzulässiger Nutzung
- Schäden infolge der Missachtung gesetzlicher
Aufbewahrungspflichten des Kunden;
- Entscheidungen des Kunden aufgrund von Warnungen,
Auswertungen oder Berechnungen der Software.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Insbesondere wird die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, soweit ein Ausschluss gesetzlich unzulässig ist.
32. Hilfspersonen und Drittanbieter
Khan Digital Solutions kann zur Vertragserfüllung Hilfspersonen, Hostinganbieter und sonstige geeignete Dienstleister einsetzen.
Datenschutzrechtlich relevante Auftragsbearbeiter werden entsprechend der Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung eingebunden.
33. Höhere Gewalt
Khan Digital Solutions haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund von Ereignissen ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs.
Dazu können insbesondere gehören:
- Naturereignisse
- grossflächige Stromausfälle
- Internetausfälle
- Cyberangriffe trotz angemessener Sicherheitsmassnahmen
- behördliche Massnahmen
- Krieg
- Streiks
- Störungen von Rechenzentren oder Telekommunikationsnetzen.
34. Änderungen der AGB
Khan Digital Solutions kann diese AGB ändern, wenn dies insbesondere aufgrund:
- gesetzlicher Änderungen
- technischer Entwicklungen
- Sicherheitsanforderungen
- Weiterentwicklungen des Produkts
- Änderungen von Infrastruktur oder Leistungen
erforderlich oder sachlich gerechtfertigt ist.
Für laufende Vertragsverhältnisse werden wesentliche Änderungen in geeigneter Weise mitgeteilt.
Änderungen, die den Kunden wesentlich benachteiligen, werden nicht rückwirkend auf bereits abgeschlossene Vertragsperioden angewendet, soweit dies gesetzlich nicht zulässig ist.
35. Mitteilungen
Vertragsrelevante Mitteilungen können insbesondere per E-Mail an die vom Kunden angegebene Geschäftsadresse erfolgen.
Der Kunde ist verpflichtet, Khan Digital Solutions über Änderungen seiner Kontaktinformationen zu informieren.
36. Übertragung des Vertrags
Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Khan Digital Solutions nicht auf Dritte übertragen.
Khan Digital Solutions kann den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensübertragung, Rechtsnachfolge oder Umstrukturierung auf einen geeigneten Rechtsnachfolger übertragen, soweit die Interessen des Kunden angemessen gewahrt bleiben.
37. Teilunwirksamkeit / salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines zugehörigen Vertragsdokuments ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist, soweit rechtlich zulässig, durch eine wirksame Regelung zu ersetzen bzw. so auszulegen, dass sie dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Entsprechendes gilt für unbeabsichtigte Vertragslücken.
38. Schweizer Recht
Für sämtliche Vertragsbeziehungen im Zusammenhang mit TimeTrackerEasy3 gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen, soweit gesetzlich zulässig.
39. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit TimeTrackerEasy3 ist, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, der jeweilige Sitz von Khan Digital Solutions.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
40. Kontakt
Khan Digital Solutions Saatlenzelg 25 8050 Zürich Schweiz
UID: CHE-465.769.042
Vertretungsberechtigte Person: Khadija Khan
E-Mail: info@khan-ds.ch
Telefon: +41 78 256 45 28
Version 1.0 Stand: August 2026