Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (AVV)
für TimeTrackerEasy3
Version 1.0 Stand: August 2026
zwischen
Khan Digital Solutions Saatlenzelg 25 8050 Zürich Schweiz UID CHE-465.769.042
nachfolgend «Khan Digital Solutions» oder «Auftragsbearbeiter»
und
dem jeweiligen Kunden von TimeTrackerEasy3
nachfolgend «Kunde» oder «Verantwortlicher».
1. Gegenstand
Diese Vereinbarung regelt die Bearbeitung von Personendaten durch Khan Digital Solutions im Auftrag des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung von TimeTrackerEasy3.
Sie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweilige Nutzungsvereinbarung.
2. Rangfolge
Soweit diese Vereinbarung besondere Datenschutzbestimmungen enthält, gehen diese für ihren Regelungsgegenstand allgemeinen Bestimmungen der AGB vor.
Individuell schriftlich vereinbarte datenschutzrechtliche Regelungen bleiben vorbehalten.
3. Rollen der Parteien
Der Kunde entscheidet grundsätzlich über Zweck und Inhalt der Bearbeitung der von ihm in TimeTrackerEasy3 eingestellten Mitarbeiter-, Kunden-, Auftrags- und sonstigen Personendaten.
Der Kunde ist daher grundsätzlich Verantwortlicher.
Khan Digital Solutions bearbeitet diese Personendaten grundsätzlich als Auftragsbearbeiter.
Soweit Khan Digital Solutions bestimmte Daten für eigene Zwecke bearbeitet, beispielsweise für:
- eigene Vertragsverwaltung
- Rechnungsstellung
- Buchhaltung
- Durchsetzung eigener Ansprüche
- eigene Sicherheitszwecke
handelt Khan Digital Solutions hinsichtlich dieser Bearbeitung als eigenständig Verantwortlicher.
4. Dauer
Diese Vereinbarung gilt für die Dauer, während der Khan Digital Solutions im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet.
Sie gilt gegebenenfalls über das Vertragsende hinaus, solange noch Personendaten des Kunden in ordnungsgemäss vorgehaltenen Sicherungskopien vorhanden sind.
5. Gegenstand und Zweck der Bearbeitung
Die Bearbeitung dient insbesondere der technischen Bereitstellung von TimeTrackerEasy3 und kann umfassen:
- Speicherung
- Organisation
- Darstellung
- Berechnung
- Änderung auf Weisung des Kunden
- Export
- Übertragung innerhalb der Anwendung
- Zugriffskontrolle
- Sicherung
- Wiederherstellung
- Löschung.
6. Kategorien betroffener Personen
Betroffene Personen können insbesondere sein:
- Mitarbeitende des Kunden
- ehemalige Mitarbeitende
- Manager
- Benutzer des Systems
- Ansprechpartner des Kunden
- Kunden bzw. Kontaktpersonen des Kunden
- weitere Personen, deren Daten der Kunde zulässigerweise in
Freitextfeldern erfasst.
7. Kategorien von Personendaten
Die bearbeiteten Daten können insbesondere umfassen:
Identitäts- und Kontaktdaten
- Name
- Telefonnummer
- Adresse
- Personalnummer
- Benutzerkennung.
Beschäftigungsdaten
- Eintritt
- Austritt
- Beschäftigungsgrad
- Beschäftigungsart
- Sollarbeitszeit
- Ferienanspruch
- Beschäftigungsperioden.
Arbeitszeitdaten
- Arbeitsbeginn
- Arbeitsende
- Tätigkeit
- Arbeitszeit
- Reisezeit
- Werkstattzeit
- Pausen
- Unterbrechungen
- Auftragszuordnung
- Korrekturen.
Ferien- und Abwesenheitsdaten
- Ferien
- Krankheit
- Unfall
- Arztbesuch
- sonstige Abwesenheiten
- Zeitraum
- Status
- Freitextbemerkungen.
Kunden- und Auftragsdaten
- Kundenname
- Kontaktperson
- Kontaktangaben
- Adresse
- Auftragsinformationen
- Auftragsnotizen
- Projektinformationen.
Fotos
- optionales Einstempelfoto.
Technische Daten
- IP-Adresse
- User-Agent
- Sessioninformationen
- Loginereignisse
- Auditinformationen
- technische Logs.
8. Besonders schützenswerte Personendaten
Je nach Nutzung können Abwesenheitsdaten einen Gesundheitsbezug aufweisen.
Kunden und Benutzer werden angehalten, keine Diagnosen oder unnötigen medizinischen Informationen in TimeTrackerEasy3 zu erfassen.
TimeTrackerEasy3 bearbeitet nach aktuellem Funktionsumfang keine biometrischen Templates und führt keine automatische biometrische Identifikation durch.
9. Weisungsgebundene Bearbeitung
Khan Digital Solutions bearbeitet die vom Kunden kontrollierten Personendaten grundsätzlich nur:
- zur Erbringung von TimeTrackerEasy3
- entsprechend dem Vertrag
- entsprechend dokumentierten Weisungen des Kunden
- oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Kann eine Weisung nach Auffassung von Khan Digital Solutions gegen anwendbares Datenschutzrecht verstossen, kann Khan Digital Solutions den Kunden darauf hinweisen und die Umsetzung bis zur Klärung aussetzen, soweit dies zulässig ist.
10. Verantwortlichkeit des Kunden
Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:
- die Rechtmässigkeit der Datenbeschaffung
- zulässige Bearbeitungszwecke
- Information der betroffenen Personen
- erforderliche Rechtsgrundlagen
- arbeitsrechtliche Zulässigkeit
- Datenminimierung
- korrekte Benutzerberechtigungen
- gesetzliche Aufbewahrung
- die Rechtmässigkeit von Freitextangaben
- die Entscheidung über die Foto-Funktion.
11. Vertraulichkeit
Khan Digital Solutions stellt sicher, dass Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit berechtigten Zugang zu Kundendaten erhalten, diese vertraulich behandeln.
Der Zugriff ist auf das notwendige Mass zu beschränken.
12. Support
Regulärer Anwendungssupport erfolgt grundsätzlich ohne routinemässige inhaltliche Einsichtnahme in Kundendaten.
Soweit möglich erfolgt die Unterstützung per Screen-Sharing, wobei der Kunde bzw. dessen Mitarbeiter den eigenen Bildschirm steuert.
Ist ein weitergehender technischer Zugriff für einen konkreten Supportfall, einen Sicherheitsvorfall oder den Betrieb erforderlich, wird dieser auf das erforderliche Mass beschränkt.
13. Technische und organisatorische Massnahmen
Khan Digital Solutions trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen unter Berücksichtigung:
- des Stands der Technik
- der Art der Daten
- des Umfangs der Bearbeitung
- des Risikos für betroffene Personen
- der Verhältnismässigkeit der Massnahmen.
Die wesentlichen aktuellen Massnahmen sind im Anhang «TOM» beschrieben.
14. Sicherheitsverletzungen
Erlangt Khan Digital Solutions Kenntnis von einer Verletzung der Datensicherheit, die Personendaten betrifft, welche im Auftrag des Kunden bearbeitet werden, informiert Khan Digital Solutions den Kunden ohne unangemessene Verzögerung.
Soweit verfügbar, werden insbesondere Informationen bereitgestellt über:
- Art des Vorfalls
- betroffene Datenkategorien
- mögliche Auswirkungen
- bereits ergriffene oder vorgesehene Gegenmassnahmen.
Die Entscheidung über eine gesetzlich erforderliche Meldung an eine Aufsichtsbehörde oder betroffene Personen liegt grundsätzlich beim verantwortlichen Kunden, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht.
15. Unterstützung bei Betroffenenrechten
Khan Digital Solutions unterstützt den Kunden im angemessenen und technisch möglichen Umfang bei der Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen.
Dazu können insbesondere gehören:
- Auskunft
- Berichtigung
- Löschung
- Datenexport.
Erhält Khan Digital Solutions eine Anfrage, die eindeutig Kundendaten betrifft, kann die Anfrage an den jeweiligen Kunden weitergeleitet werden.
Über den normalen Leistungsumfang hinausgehender erheblicher Unterstützungsaufwand kann, soweit rechtlich zulässig und nicht von Khan Digital Solutions verursacht, nach vorgängiger Information nach Aufwand verrechnet werden.
Der aktuelle Standardstundensatz beträgt CHF 200.
16. Datenschutz-Folgenabschätzung und Behörden
Khan Digital Solutions unterstützt den Kunden im angemessenen Umfang, soweit Informationen über die von Khan Digital Solutions durchgeführte Auftragsbearbeitung benötigt werden.
Erheblicher Zusatzaufwand kann nach vorgängiger Vereinbarung separat verrechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.
17. Unterauftragsbearbeiter
Der Kunde erteilt Khan Digital Solutions eine allgemeine Genehmigung, geeignete Unterauftragsbearbeiter einzusetzen, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
Khan Digital Solutions verpflichtet Unterauftragsbearbeiter im erforderlichen Umfang zu angemessenen Datenschutz- und Sicherheitsstandards.
18. Änderung von Unterauftragsbearbeitern
Beabsichtigt Khan Digital Solutions, einen wesentlichen Unterauftragsbearbeiter neu hinzuzuziehen oder auszutauschen, informiert Khan Digital Solutions den Kunden in geeigneter Form vorab.
Der Kunde kann aus wichtigen, objektiv nachvollziehbaren datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen.
Können die Parteien keine angemessene Lösung finden, bleiben die ihnen nach Vertrag und Gesetz zustehenden Rechte vorbehalten.
19. Aktueller wesentlicher Unterauftragsbearbeiter
Zum Stand August 2026:
Infomaniak Network AG Rue Eugène Marziano 25 1227 Les Acacias (GE) Schweiz
Leistung: Hosting / Serverinfrastruktur / technische Speicherung
Mögliche Daten: Die auf der Produktivplattform gespeicherten Daten von TimeTrackerEasy3.
Land: Schweiz.
20. Externe Feiertagsdaten
TimeTrackerEasy3 kann OpenHolidays bzw. einen vergleichbaren Dienst zum Abruf öffentlicher Feiertagsinformationen verwenden.
Nach aktuellem technischen Stand werden hierfür keine Mitarbeiterstammdaten benötigt.
Der Dienst ist deshalb nicht automatisch als Auftragsbearbeiter für Mitarbeiterdaten einzuordnen.
21. Datenbekanntgabe ins Ausland
Khan Digital Solutions beabsichtigt, die zentrale Hostingverarbeitung von TimeTrackerEasy3 grundsätzlich in der Schweiz durchzuführen.
Falls eine Bekanntgabe von Personendaten in einen Staat ohne angemessenes Datenschutzniveau erforderlich wird, werden die nach anwendbarem Datenschutzrecht notwendigen Garantien und Massnahmen getroffen.
22. Einstempelfotos
Ist die Foto-Funktion auf Wunsch des Kunden aktiviert, bearbeitet Khan Digital Solutions die entsprechenden Fotos im Auftrag des Kunden.
Die reguläre aktive Aufbewahrungsdauer beträgt grundsätzlich 40 Tage.
Nach Ablauf wird die Bilddatei automatisch gelöscht.
Der Arbeitszeiteintrag selbst bleibt erhalten.
Fotos werden nicht für biometrische Gesichtserkennung verwendet.
23. GPS
Khan Digital Solutions verarbeitet über TimeTrackerEasy3 nach aktuellem Funktionsumfang keine GPS-Trackingdaten der Mitarbeitenden.
24. Datenrückgabe und Vertragsende
Nach Ende des SaaS-Vertrags wird dem Kunden grundsätzlich während 30 Tagen Gelegenheit gegeben, die über die vorhandenen Exportfunktionen verfügbaren Daten zu sichern.
Nach Ablauf dieser Frist kann Khan Digital Solutions die produktiven Mandantendaten löschen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung besteht.
Der Kunde bleibt für seine gesetzliche Archivierung verantwortlich.
25. Löschung
Nach Beendigung der Verarbeitung löscht Khan Digital Solutions Auftragsdaten entsprechend:
- dem Vertrag
- den Weisungen des Kunden
- der vorgesehenen Löschfrist
- zwingenden gesetzlichen Pflichten.
Gesetzlich erforderliche eigene Geschäftsunterlagen von Khan Digital Solutions bleiben davon unberührt.
26. Kontroll- und Informationsrechte
Khan Digital Solutions stellt dem Kunden auf angemessene Anfrage diejenigen Informationen zur Verfügung, die vernünftigerweise erforderlich sind, um die Einhaltung dieser Vereinbarung nachzuweisen.
Prüfungen und Audits müssen:
- verhältnismässig sein
- rechtzeitig angekündigt werden
- den Betrieb und die Sicherheit anderer Kunden nicht beeinträchtigen
- Vertraulichkeitsinteressen berücksichtigen.
Soweit kein begründeter Sicherheitsvorfall oder wesentlicher Verstoss vorliegt, können erhebliche zusätzliche Auditaufwendungen nach vorgängiger Vereinbarung nach Aufwand verrechnet werden.
27. Verantwortungsabgrenzung
Khan Digital Solutions ist nicht verantwortlich für Datenbearbeitungen, die der Kunde ausserhalb der vertraglich vorgesehenen Funktionen oder entgegen geltendem Recht veranlasst.
Insbesondere bleibt der Kunde für arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Voraussetzungen des Einsatzes von Mitarbeiterkontrollfunktionen verantwortlich.
28. Änderungen des AVV
Khan Digital Solutions kann diese Vereinbarung anpassen, wenn dies aufgrund:
- gesetzlicher Entwicklungen
- behördlicher Vorgaben
- technischer Änderungen
- Änderungen der Unterauftragsbearbeiter
- Sicherheitsanforderungen
erforderlich wird.
Wesentliche Änderungen werden den betroffenen Kunden in geeigneter Form mitgeteilt.
29. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht.
Soweit gesetzlich zulässig, gilt der in den AGB vereinbarte Gerichtsstand am Sitz von Khan Digital Solutions.
30. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieses AVV unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung ist soweit rechtlich zulässig durch eine Regelung zu ersetzen oder so auszulegen, dass sie dem ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen und datenschutzrechtlichen Zweck möglichst nahekommt.
============================================================ ANHANG 1 ZUM AVV BESCHREIBUNG DER AUFTRAGSBEARBEITUNG ============================================================
Gegenstand: Bereitstellung und Betrieb von TimeTrackerEasy3.
Dauer: Dauer des SaaS-Vertrags zuzüglich Übergangs- und Löschfristen.
Zwecke:
- Zeiterfassung
- Mitarbeiterverwaltung
- Ferien-/Absenzenverwaltung
- Kunden-/Auftragsverwaltung
- Rapportierung
- Authentifizierung
- Systemsicherheit
- Support.
Betroffene Personen:
- Mitarbeitende
- ehemalige Mitarbeitende
- Benutzer
- Manager
- Ansprechpartner
- Kundenkontaktpersonen.
Daten:
- Stammdaten
- Kontaktdaten
- Beschäftigungsdaten
- Zeitdaten
- Ferien
- Absenzen
- potenziell gesundheitsbezogene Abwesenheitsangaben
- Kunden-/Auftragsdaten
- Fotos
- technische Protokolldaten.
============================================================ ANHANG 2 ZUM AVV TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN ============================================================
Khan Digital Solutions setzt nach aktuellem technischen Stand insbesondere folgende Schutzmassnahmen ein:
Zugangsschutz
- individuelle Benutzerkonten
- Rollen- und Berechtigungsmodell
- Passwort-Hashing mit Argon2
- Schutz gegen wiederholte Loginversuche
- Session-basierte Authentifizierung.
Transportverschlüsselung
- HTTPS/TLS
- HSTS.
Browser- und Websicherheit
- Secure Cookies
- HttpOnly Cookies
- SameSite-Schutz
- CSRF-Schutz
- Content Security Policy
- restriktive CORS-Konfiguration
- Frame-Schutz
- nosniff.
Mandantentrennung
- serverseitige Filterung nach Betrieb/Firma
- rollenbasierte Berechtigungen
- Zugriff auf Mitarbeiter- und Firmendaten nach Mandant.
Datenbank
- PostgreSQL
- keine direkte öffentliche Exponierung der produktiven Datenbank
- interne Container-/Netzwerkkommunikation.
Fotos
- geschützter Fotoendpunkt
- Zugriff nur für berechtigte Benutzer
- maximal vorgesehene Dateigrösse
- begrenzte Bildformate
- automatische Löschung nach der definierten Retention.
Logging
- Auditlogging ausgewählter administrativer Vorgänge
- Login-Sicherheitsprotokolle
- technische Fehlerprotokolle
- Docker-Logrotation.
Produktive Docker-Logrotation:
max-size: 20 MB max-file: 5
Datenminimierung
- kein GPS-Tracking
- keine biometrischen Templates
- keine Gesichtserkennung
- Fotos mit begrenzter Retention
- keine Dokumentuploadfunktion für Arztzeugnisse im aktuellen
Funktionsumfang.
============================================================ ANHANG 3 ZUM AVV UNTERAUFTRAGSBEARBEITER ============================================================
Stand: August 2026
1. Infomaniak Network AG
Adresse: Rue Eugène Marziano 25 1227 Les Acacias (GE) Schweiz
Zweck: Hosting und technische Infrastruktur.
Ort: Schweiz.
Daten: Je nach Nutzung sämtliche innerhalb von TimeTrackerEasy3 produktiv gespeicherten Kundendaten.
Weitere Unterauftragsbearbeiter sind aufzunehmen, sobald sie tatsächlich Personendaten im Auftrag von Khan Digital Solutions für TimeTrackerEasy3 bearbeiten.